Diplomarbeit Michael Neid & Michael Platte

"Deformationsüberwachung an der Kanalbrücke des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg"

weiter zu den Zielsetzungen
zur Bauwerksbeschreibung
durchgeführte Messungen
Beschreibung der Auswertung
Zusammenfassung der Diplomarbeit

 

Das Festpunktfeld begrenzt das längliche Bauwerk der Kanalbrücke im Süden und Norden. Mit Ausnahme von den Punkten 10001, 10002, 30001 und 30002, die auf dem Widerlager Ost, und 10003, 10004, 20003 und 2004, die auf dem Widerlager West angebracht sind, befinden sich alle Bezugspunkte außerhalb der Kanalbrücke.

Festpunktfeld der Kanalbrücke

 

Das Lage- sowie das Höhennetz wurden zunächst in einem örtlichen System festgelegt und anschließend auf die 1998 geltenden amtlichen Bezugsnetze (zwangsfrei) gelagert:

  • Höhe: Höhenstatus 100 (Höhe im System DHHN12)
  • Lage: Lagestatus 150 (GK-Koordinaten im System 42/83, 3°-Streifen, Krassowski-Ellipsoid).

Objektpunkte sind an repräsentativen Stellen des Bauwerkes zur Bestimmung gesuchter Zielgrößen angebrachte Messpunkte. Im Bereich des Brückenüberbaus (im Folgenden auch als Oberbau bezeichnet) befinden sich auf den Pfeilerachsen und genau zwischen diesen jeweils vier aufgeklebte Messingbolzen (vgl. Abbildung, links). Im Bereich des Unterbaus sind an den Widerlagern Ost und West, den Vorlandpfeilern 1 bis 17 (siehe Abbildung, mitte) und dem Pfeiler 20 sowie den vier Strompfeilern (siehe Abbildung , rechts) Mauerbolzen bzw. Codelatten angebracht. Die Vermarkungen des Oberbaus dienen der Lage- und Höhenbestimmung, hingegen werden die des Unterbaus ausschließlich für die Bestimmung der Höhe benötigt.

Oberbau

Messingbolzen

Unterbau (Vorlandpfeiler)

Mauerbolzen

Unterbau (Strompfeiler)

Trimble Codelatte

 

Gemäß Messprogramm müssen Veränderungen der

  • X-Komponente (horizontale Verschiebung längs der Bauwerksachse)
  • Y-Komponente (horizontale Verschiebung quer zur Bauwerksachse)
  • Z-Komponente (vertikale Bewegungen von Bauwerksteilen)

durch wiederholte Messungen (Epochenvergleich) aufgedeckt werden.

Die Standardabweichungen der einzelnen Veränderungsbeträge (Differenzen) sind wie folgt geregelt:

  • X-Komponente: s < 2 mm
  • Y-Komponente: s < 10 mm
  • Z-Komponente: s < 3 mm.
 
©2007 Neid / Platte    
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